Überprüfung und Verkauf von Feuerlöschern
Zur Sicherheit der Benutzer:innen müssen Feuerlöscher lt. ÖNORM F 1053 regelmäßig – mindestens alle 2 Jahre – von zertifizierten Sachkundigen überprüft werden. Sie sehen an der am Feuerlöscher angebrachten Prüfplakette, wann die nächste Überprüfung erfolgen muss. Wir übernehmen das gerne für Sie!
Termine Feuerlöscher-Überprüfung
An unseren Standorten:
St. Martin im Innkreis
Diesseits 167, 4973 St. Martin im Innkreis
Andere Termine sind jederzeit nach telefonischer Rücksprache möglich.
Telefon: 07751 20800
Münzkirchen
Danrather Straße 2, 4792 Münzkirchen
Andere Termine sind jederzeit nach telefonischer Rücksprache möglich.
Telefon: 07716 21000
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Möchten Sie einen persönlichen Termin vereinbaren? Wir kommen auch gerne zu Ihnen nach Hause.
Bitte kontaktieren Sie uns:
Unsere EVW Feuerlöscher:
EVW SD6EMF Schaumlöscher
Schaum-Feuerlöscher verursachen kaum Verschmutzungen und sind überaus leistungsstark. Sie sind für die Brandklassen A und B (feste und flüssige bzw. flüssigwerdende Stoffe: Holz, Papier, Textilien, Kohle, Autoreifen, Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Kunststoffe, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin, …) zugelassen. Diese Feuerlöscher sind teilweise auch in frostsicherer Ausführung erhältlich.
Einsatzbereiche: Wohnbereiche aller Art, Büros, Hotels & Pensionen, …
EVW PD6GEMF Pulverlöscher
Pulver-Feuerlöscher zeichnen sich besonders durch ihre hohe Löschkraft aus. Sie sind für die Brandklassen A, B und C (feste, flüssige bzw. flüssigwerdende und gasförmige Stoffe: Holz, Papier, Textilien, Kohle, Autoreifen, Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Kunststoffe, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin, Methan, Propan, Wasserstoff, Erdgas, …) zugelassen. Durch die entstehende Verschmutzung durch das Löschpulver sind diese aber nicht für Wohn- oder Bürobereiche geeignet.
Einsatzbereiche: Außenbereich, Garagen, Parkhäuser, Fahrzeuge, Industriebetriebe, Gefahrenstofflager, …
EVW KS2BG Kohlendioxid-Löscher
Kohlendioxid (CO₂) ist ein rückstandfreies Löschmittel, das nicht elektrisch leitfähig ist. CO₂-Löscher sind nur für die Brandklasse B (flüssige bzw. flüssigwerdende Stoffe: Benzin, Benzol, Öle, Lacke, Kunststoffe, Teer, Äther, Alkohol, Stearin, Paraffin, …) zugelassen.
Einsatzbereiche: EDV-Anlagen, Serverräume und Schaltschränke
Für zusätzliche Sicherheit bieten wir:
Rauchwarnmelder
Seit 01.07.2013 sind für alle Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder verpflichtend einzubauen. Zu Ihrer eigenen Sicherheit ist der Rauchwarnmelder aber auch für bestehende Bauten zu empfehlen. So können Brände frühzeitig erkannt und schlimme Folgen verhindert werden. Auch bei Brandausbruch während der Nacht, weckt Sie der Alarm und Sie können sich in Sicherheit bringen.
Kohlenmonoxid-Melder
Kohlenmonoxid ist ein unsichtbares, geruch-, geschmackloses und giftiges Gas, das beim Verbrennen von Holz, Pellets, Kohle, Öl, Erdgas und Flüssiggas und somit beim Betrieb von Feuerstätten entsteht.
Jedes Jahr passieren unzählige Kohlenmonoxid-Unfälle, bei denen Menschen Vergiftungen erleiden. Ein CO-Warnmelder alarmiert Sie bei erhöhter CO-Konzentration in der Raumluft und Sie können Gegenmaßnahmen ergreifen.
Löschdecken
Bei kleinen Bränden kann eine Feuerlöschdecke, die man schnell zur Hand hat, als Erstmaßnahme sehr hilfreich sein. Sie kann den Brand ersticken oder zumindest eindämmen bis entsprechende Löschmaßnahmen erfolgen können. Richtig eingesetzt, lassen sich damit z. B. brennende Toaster, Kaffeemaschinen oder kleine Adventkränze löschen.
Der richtige Einsatz von Feuerlöschern
Das Wichtigste ist natürlich, durch vorbeugende Maßnahmen und sicheren Umgang mit Gefahrenquellen, Brände zu verhindern. Sollte trotzdem ein Feuer ausbrechen, ist schnelles Handeln und der richtige Umgang mit dem Feuerlöscher entscheidend. Jedes Feuer hat, bedingt durch die Vielzahl brennbarer Stoffe, seine eigenen chemischen Prozesse und Vorgänge. Deshalb gibt es keinen Universalfeuerlöscher für jeden Brand.