Rauchfang & Kehren

Die Anzahl der Kehrungen hängt vom Brennstoff und der Häufigkeit der Nutzung ab.

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Die Kosten variieren je nach Feuerstätte und Heizverhalten. Eine Übersicht bietet die aktuelle Tarifverordnung:

Tarifverordnung öffnen

Bitte nehmen Sie Kontakt mit Ihrem zuständigen Rauchfangkehrer auf oder geben Sie uns rechtzeitig im Büro Bescheid. Dann können wir einen neuen Termin für Sie vereinbaren:

info@ihr-rauchfangkehrer.at

Oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Wenn Sie eine jährliche Abrechnung wünschen, geben Sie uns bitte Bescheid und wir werden dies berücksichtigen. 

Die betreuenden Rauchfangkehrbetriebe für alle oberösterreichischen Gemeinden finden Sie hier: Infoseite der WKO

Bitte entnehmen Sie unserer Teamseite, welche Kollegin/ welcher Kollege für Ihr Kehrgebiet zuständig ist.

Wir beraten Sie völlig neutral zu folgenden Themen: Heizungstausch, Fangsanierung, Ofenneuanschluss, richtiges Heizen, Vermeidung von Schäden, vorbeugender Brandschutz, Sanierung aller Feuerstätten und Rauchfänge.

Feuerlöscher

Wir bieten ein umfangreiches Sortiment an Feuerlöscher, die wir an unseren Standorten vertreiben. Gerne können wir diese auch direkt an Sie liefern.

Pro Wohnhaus ist mindestens ein Feuerlöscher gesetzlich vorgeschrieben. Wir empfehlen zusätzlich im Heizraum und in den Garagen einen Feuerlöscher, bei größeren Gebäuden auch einen Löscher pro Stockwerk, um im Ernstfall kurze Wege zu haben.

Es gibt drei Arten von Feuerlöschern:

  • Schaumlöscher für feste und flüssige Brände. Die Löschmittelverschmutzung ist hier sehr gering.
  • Pulverlöscher für feste, flüssige und gasförmige Brände. Die Löschmittelverschmutzung ist sehr hoch.
  • CO₂-Löscher für gasförmige Brände (für EDV, Serverräume, Zählerkästen). Hier bleiben kaum Löschmittelrückstände.

Auf unserer Startseite finden Sie alle Fixtermine, an denen Sie Ihren Feuerlöscher bei uns am Standort überprüfen lassen können. Gerne vereinbaren wir aber auch einen individuellen Termin mit Ihnen und auch die Überprüfung direkt bei Ihnen zu Hause ist möglich. Nutzen Sie dazu einfach unser Kontaktformular.

Es ist gesetzlich geregelt, dass Ihre Feuerlöscher alle zwei Jahr auf ihre Funktion überprüft werden müssen.

Die Kosten variieren je nach Feuerlöscher und liegen zwischen € 10,- und € 20,-

Nach einer gewissen Zeit ist auch ein Löschmitteltausch erforderlich. Hier sind der Aufwand und somit auch die Kosten etwas höher.

Die nächste fällige Überprüfung (Monat/Jahr) ist auf der gelben Pentagon-Plakette auf Ihrem Feuerlöscher eingestanzt.

Im schlimmsten Fall funktioniert der Feuerlöscher im Brandfall nicht.

Kommen Sie mit dem verwendeten Feuerlöscher zu uns und wir stellen fest, ob wir ihn neu befüllen können oder Sie einen komplett neuen Feuerlöscher benötigen.

Ja, Feuerlöscher sind nach 20 Jahren zu tauschen.

Pro Wohnhaus braucht man mindestens einen Feuerlöscher. Wir empfehlen, in jedem Stockwerk einen Löscher, um ihn im Brandfall schnell bei der Hand zu haben.

  • Halten Sie mit dem Feuerlöscher mind. 1 Meter Abstand zu den Flammen.
  • Löschen Sie immer in Windrichtung.
  • Betätigen Sie den Löscher nicht im Dauermodus, sondern stoßweise. So können Sie länger löschen.

Neubau und Umbau

Das hängt von der Art der Feuerstätte ab. Gerne führen wir für Sie eine Querschnittsberechnung durch.

Die Abgasanlage muss bei jeder neuen Feuerstätte oder einem Tausch auf Funktionsfähigkeit überprüft werden. Auch bei baulichen Änderungen am Rauchfang oder Änderungen am Luftverbund muss Ihr Rauchfangkehrbetrieb Ihre Heizung/Abgasanlage kontrollieren.

Hierzu gibt es bei jedem Feuerstättenkauf genaue Herstellerangaben. Bitte beachten Sie diese.

Sie müssen sicherstellen, dass eine geeignete Abgasanlage und genügend Verbrennungsluft vorhanden ist und ob die Sicherheitsabstände lt. Hersteller eingehalten werden können. Außerdem ist eine nicht brennbare Unterlage unter und vor der Feuerstätte wichtig. Bitte beachten Sie die Herstellerangaben.

Bitte achten Sie auf ausreichend Zuluft, die richtige Bedienung, den richtigen Brennstoff und eine sorgsame Reinigung und Wartung vor der Heizperiode.

Bitte achten Sie auf den zugelassenen Wanddurchführungsbauteil (DWD-Schott) oder Ausführung lt. Norm.

Sie benötigen eine Putztüre an der Sohle und eine im obersten Geschoß, außer es ist ein gesicherter Zugang zur Mündung möglich.

Dies ist nicht zwingend erforderlich, bei manchen Anlagen ist es jedoch sinnvoll, um das Hineinregnen zu vermeiden.

Wenn außer der Feuerstätte auch ein Abluftventilator (Dunstabzug, WC/Bad Lüfter) vorhanden ist, muss dauerhaft ein CO-Melder in Betrieb sein. Ansonsten ist dieser nicht zwingend erforderlich, aber empfohlen.

Lt. OÖ Luftreinhaltegesetz muss eine Anlage bis 15 kW alle 3 Jahre, einen Anlage mit 15 – 50 kW alle 2 Jahre inkl. Abgasmessung und eine Anlage über 50 kW jährlich überprüft werden.